Patienten dürfen Tabletten nur dann teilen, wenn das ausdrücklich im Beipackzettel erlaubt ist. Das Teilen kann anderenfalls die Wirkung der Arznei verändern, erläutert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. Ob das Zerbrechen erlaubt ist, ist in der Regel an Bruchrillen zu erkennen. Allerdings rät die ABDA auch hier zur Vorsicht: Denn manche Pillen haben Schmuckkerben, die nur der besseren Unterscheidung verschiedener Tabletten dienen, und nicht dem leichteren Teilen.