Entdecken Menschen an ihrem äußeren Ohr, speziell am hinteren Ohrläppchen, eine kleine Verdickung, ist diese meist gutartig. „Häufig handelt es sich um eine harmlose Funktionsstörung der Talgdrüsen, durch die sich Talg ansammelt und sich eine Zyste, ein so genanntes Atherom, auch als „Grützbeutel" bekannt, gebildet hat", erklärt Dr. Winfried Goertzen, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern vom Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte. Dennoch sollten die Betroffenen einen HNO-Arzt aufsuchen. „Denn dieser kann ausschließen, dass es sich um eine bösartige Neubildung handelt. Außerdem kann der HNO-Arzt am besten beurteilen, ob das Atherom rausgeschnitten werden sollte oder ob der Patient abwarten sollte. Denn bei einigen Menschen bildet sich die Zyste von allein zurück", empfiehlt der niedergelassene HNO-Arzt aus Höchstadt.
„Auf keinen Fall dürfen Verdickungen am Ohr aufgekratzt, ausgedrückt oder aufgestochen werden. Jede Form der Manipulation kann zu einer schmerzhaften Entzündung führen", warnt Dr. Goertzen. „In diesem Falle muss das Atherom unter lokaler Betäubung rausgeschnitten werden. Wichtig ist es, die Zyste gründlich zu entfernen, damit die Wahrscheinlichkeit einer Rezidivbildung, also die Gefahr eines Wiederauftretens, sinkt", betont der bayerische Landesvorsitzende.
Atherome können auch an anderen Körperstellen auftreten, z.B. auf der Kopfhaut. In diesem Falle sollten Betroffene einen Hautarzt aufsuchen. Tritt der Grützbeutel im Bereich des Ohrs auf, ist der HNO-Arzt zuständig.
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