Beipackzettel von Medikamenten enthalten oft Angaben zu Nebenwirkungen, die Patienten verunsichern. Doch das ist kein Argument, die Arznei nicht einzunehmen oder die Behandlung vorzeitig abzubrechen - vor allem nicht, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Besorgte Menschen sollten unbedingt mit ihrem Arzt oder Apotheker darüber sprechen und sich die Angaben auf dem Zettel erläutern lassen.