Gehörlose und blinde Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung von einer Blutspende ausgeschlossen werden. Derartige Vorfälle, wie aus der Uniklinik Essen geschildert, seien "sehr bedauerlich", erklärte NRW-Gesundheitsstaatssekretärin Marlies Bredehorst (Grüne) im Gesundheitsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Sie sehe aber kein gesetzliches Problem. Es gebe keine rechtliche Vorschrift, die Gehörlose oder Blinde von der Blutspende ausschließe. Je nach Klinik oder Blutspendedienst falle die Handhabung unterschiedlich aus.