Viele große Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) wollen die ärztliche Versorgung bei schwerhörigen Versicherten drastisch einschränken. Das geht aus einem Vertrag hervor, der zwischen dem AOK-Bundesverband und mindestens einer großen Hörgeräteakustiker-Kette in Deutschland abgeschlossen wurde. Demnach sollen schwerhörige Patienten, die beim Hörgeräteakustiker ein Hörgerät erhalten haben, nicht mehr zum HNO-Arzt gehen, der bisher diese Anpassung medizinisch überprüft und abgenommen hat. Gleiches gilt auch im Falle einer notwendigen Folgeversorgung.