Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zu Hörhilfen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungspraxis angepasst. Die hierzu überarbeitete Hilfsmittel-Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen, und zwar im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den Möglichkeiten eines gesunden Menschen.