Nach ambulanter Geburt an Hörprüfung des Säuglings denken

Kommen Babys mit einer Hörstörung zur Welt ist es wichtig, dass diese frühzeitig erkannt wird. „Gerade Mütter, die im Geburtshaus oder ambulant in einer Klinik entbinden, sollten an ein Hörscreening ihres Säuglings denken und in den ersten vier Tagen nach der Geburt einen HNO-Arzt aufsuchen. Werden Hörstörungen in den ersten sechs Lebensmonaten behandelt, kann die sprachliche und soziale Entwicklung der betroffenen Kinder weitgehend normal verlaufen. Denn nur wenn das Gehör akustische Reize empfängt, kann es sich entwickeln und die Basis fürs Sprechen gelegt werden", erklärt Dr. Ellen Lundershausen, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte. Verbleiben Wöchnerinnen mit ihrem Kind für einige Tage in der Klinik, wird das Hörscreening in der Regel standardmäßig dort vorgenommen.

Das Hörscreening ist für das Neugeborene völlig schmerzfrei, es kann sogar im Schlaf erfolgen. „Für den Hörtest werden über einen kleinen Stöpsel im Ohr akustische Signale in das Ohr geschickt. Dies regt die Sinneszellen im Innenohr an. Die durch diese Schwingung ausgesandten Antwortschallwellen, die so genannten otoakustischen Emissionen (OAE) sind messbar. Binnen zwei bis drei Minuten wird festgestellt, ob das Kind zum Untersuchungszeitpunkt hört oder nicht", beschreibt die niedergelassene HNO-Ärztin aus Erfurt das Verfahren, das seit 2009 im Leistungskatalog aller Krankenkassen steht. Zeigt sich beim Screening eine Auffälligkeit, wird das Kind weiter untersucht. Liegt eine Hörschädigung vor, berät der HNO-Arzt die Eltern über die verschiedenen Behandlungs­möglichkeiten. Abhängig von der Ursache helfen z.B. ein Innenohr-Implantat (Cochlea-Implantat) oder ein Hörgerät.

Auch bei unauffälligem Hörscreening sollte die Entwicklung des Kindes im Auge behalten werden. Mögliche Anzeichen für eine Hörstörung sind z.B., wenn der Säugling auf plötzliche laute Geräusche nicht reagiert und nicht mit den Augen nach deren Herkunft sucht oder wenn das Kind schon im ersten Lebensjahr mit dem ‚Brabbeln' aufhört. „Bei diesen Warnsignalen oder auch wenn das Hörscreening beim Neugeborenen verpasst wurde, sollte das Gehör so bald wie möglich überprüft werden. Eine frühe Diagnose erhöht in den meisten Fällen die Therapiechancen und schützt vor Spätfolgen", empfiehlt Dr. Lundershausen.

Laut dem Deutschen Zentralregister für kindliche Hörstörungen (DZH) weisen etwa 1 bis 3 Kinder pro 1.000 Neugeborenen Hörschäden auf. Mindestens ein Drittel davon ist genetisch bedingt, knapp 20% sind wahrscheinlich aufgrund von Infektionen in der Schwangerschaft erworben und bei den restlichen Fällen kann die Ursache nicht geklärt werden.

Bildquelle (auch Teaser): www.pixelio.de

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