Keine Verzichtserklärung beim Hörgeräteakustiker unterzeichnen

Gesetzlich Krankenversicherte mit einem Hörproblem lassen sich von ihrem Hörgeräteakustiker besser nicht dazu drängen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Denn damit verbauen sie sich die Chance, dass die Kasse mehr als den Festbetrag für ein Hörgerät übernimmt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist es bei unterschriebener Verzichtserklärung nicht möglich, die Übernahme der Kosten jenseits des Festbetrags bei der Kasse zu beantragen. Das gilt auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein teureres Gerät medizinisch erforderlich ist. Lassen Sie sich hier auch von Ihrem HNO-Arzt beraten. Quelle: dpa, http://www.vz-nrw.de/hilfsmittel"Opens external link in new window">http://www.vz-nrw.de/hilfsmittel

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