Patienten berichten ihren HNO-Ärzten immer wieder, dass sie unerwartet hohe Zuzahlungen bei der Hörgeräteversorgung leisten müssen. Diese liegen, so die Patienten, so manches Mal um ein Vielfaches über dem von der Krankenkasse übernommenem Festbetrag. Elektronische Geräte, wie Computer und Fernseher, sind in den letzten Jahren immer billiger geworden, nur Hörgeräte scheinen an diesem Fortschritt nicht teil zu haben. "Die Versorgung mit guten Hörgeräten darf nicht vom Geldbeutel der Patienten abhängen. Die Krankenkassen sind aufgefordert, den Preis- und Leistungswettbewerb unter den Hörgeräteakustikern zu fördern und die vom Gesetzgeber neu eingeführten Versorgungsmöglichkeiten nach § 128 SGB V für ihre Versicherten zu nutzen. Das würde die Zuzahlungspreise für unsere Patienten endlich nach unten bewegen und die dringend benötigte Hörgeräteversorgung für manchen Patienten, der so gerade von seiner Rente leben kann, erschwinglicher machen", fordert Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte.
Die derzeitige Vertragspolitik der Krankenkassen, insbesondere der Ersatzkassen, lässt hierbei sehr zu wünschen übrig. "Dazu kommt, dass wir es immer wieder erleben, dass Patienten erst gegen Ende der Hörgeräteversorgung vom Hörgeräteakustiker erfahren, wie hoch ihre Zuzahlung wirklich ist. Viele unserer Patienten berichten, dass sie sich regelrecht überrumpelt fühlen", so der Präsident des HNO-Berufsverbandes weiter.
"Im Übrigen empfehlen wir den Krankenkassen, die Preisauszeichnungspflicht der Hörgeräteakustiker zu überprüfen. Das Ergebnis solcher Kontrollen sollte Konsequenzen haben. Wir fordern die Krankenkassen auf, bei ihren Vertragspartnern für eine an sich gesetzlich gebotene, aber jedenfalls moralisch dringend erforderliche Transparenz zu sorgen. Nur dadurch wird es auch im Bereich der Hörgeräteversorgung zu einem echten Preis- und Leistungswettbewerb und damit zu einer merklichen Absenkung der Zuzahlungen kommen. Angesichts zunehmender wirtschaftlicher Belastungen für Gesundheitsausgaben sollten die Patienten jedenfalls dort entlastet werden, wo es angesichts des technischen Fortschritts bereits derzeit möglich ist."