Für schwerhörige Patienten , die ein Hörgerät tragen, empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolluntersuchung beim HNO-Arzt. „Spätestens alle 6 Jahre sollten Hörgeräte-Träger sich von ihrem HNO-Arzt durchchecken lassen. So kann der HNO-Arzt Veränderungen des Hörvermögens oder weitere HNO-Erkrankungen rechtzeitig erkennen und den Patienten bei Bedarf einer adäquaten Behandlung zuführen. Außerdem kann der HNO-Arzt klären, ob die Qualität und die Art des Hörgerätes noch den aktuellen Bedürfnissen des Patienten entspricht“, erläutert Dr. Jan Löhler, Landesvorsitzender Schleswig-Holstein des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte. Um diese Kontrolle sicherzustellen, ist nach den Regeln einer neuen Heil- und Hilfsmittelrichtlinie, welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter Beteiligung des HNO-Berufsverbandes mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vereinbart hat, jede Neu- und Nachversorgung mit Hörgeräten im Regelfall an eine ärztliche Verordnung gebunden.
Unbehandelte Schwerhörigkeit kann sozial isolieren
Eine relevante Beeinträchtigung des Hörvermögens liegt schätzungsweise bei einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland vor. Die Wahrscheinlichkeit einer Hörstörung nimmt mit steigendem Lebensalter zu. „Erste Anzeichen einer Schwerhörigkeit sind Kommunikationsstörungen. Es treten öfter verbale Missverständnisse auf, z.B. aufgrund von Problemen des Sprachverständnisses bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren, hallenden Räumen. In späteren Stadien führen Hörbeeinträchtigungen zu Störungen der sozialen und persönlichen Beziehungen. Sie erhöhen daher das Risiko, an einer Depression zu erkranken. Auch ist nachgewiesen, dass eine unbehandelte Schwerhörigkeit zu vermehrten Stürzen und einem kognitiven Leistungsverlust führt. Deswegen ist es so wichtig, eine Verschlechterung des Hörvermögens frühzeitig HNO-ärztlich abklären zu lassen und entsprechend zu behandeln“, betont der niedergelassene HNO-Arzt aus Bad-Bramstedt. äin-red
Dies ist eine Pressemeldung des Dt. Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.hno-aerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des HNO-Patientenportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.