Hörgeräte: Bessere Versorgung für gesetzlich Versicherte

Gute Nachricht für alle schwerhörigen gesetzlichen Versicherten: Ab dem 1. November wird die Versorgung mit Hörhilfen bundesweit deutlich verbessert, wie die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz mitteilt. Eine grundlegende Entscheidung des GKV-Spitzenverbands, den Festbetrag für Hörhilfen von rund 420 auf 785 Euro zu erhöhen, macht dies möglich. "Die Erhöhung des Festbetrags ist ein richtiger und notwendiger Schritt, um die Versorgung von Menschen mit Schwerhörigkeit zu verbessern", sagt Anneliese Bodemar, Leiterin der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz. Neben der Erhöhung des Festbetrags ist auch der Aufwand für die Nachsorge künftig nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert honoriert, wie die TK mitteilt. Hierzu laufen derzeit die Verhandlungen mit den Vertragspartnern.

Hörgeräte, für die die Kassen einen Festbetrag zahlen, müssen gewisse technische Merkmale aufweisen. Dazu gehören unter anderem Digitaltechnik, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung sowie mindestens drei Hörprogramme. "Auch ohne Eigenbeitrag können gesetzlich Versicherte mit hochwertigen Hörgeräten versorgt werden. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal zehn Euro je Hörgerät bezahlen", so Bodemar. Quelle: TK Theinland-Pfalz

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