Die medizinische Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten im HNO-Bereich ist in weiten Teilen Deutschlands in Gefahr. „Angesichts existenzbedrohend niedriger Vergütungssätze, so genannter Regelleistungsvolumen (RLV), in fast der Hälfte aller Bundesländer ist die fachärztliche Betreuung von HNO-Patienten bedroht. Es muss durch die Einführung einer Mindestvergütung pro Patient und Quartal, so genannter Mindest-Regelleistungsvolumen, sichergestellt werden, dass HNO-Ärzte, die Kassen-Patienten betreuen, kein Praxissterben bevorsteht. Es kann nicht im Interesse der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sein, dass HNO-Ärzte zu einer Zwei-Klassen-Versorgung gezwungen werden und nur noch Privat-Patienten behandeln können oder ihre Praxis schließen müssen", warnt Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte.
Der HNO-Berufsverband fordert für jeden Patienten im Quartal eine Grundpauschale von 19,30 Euro sowie die Vergütung der beiden häufigsten Einzelleistungen des HNO-Fachgebietes (spezielle Kehlkopfspiegelung per Lupe mit 7,15 Euro und die Hörprüfung Tonschwellen-Audiometrie mit 14,53 Euro), insgesamt also 40,98 Euro. „Diesen Wert von knapp 41 Euro sehen wir im Sinne einer akuten Notmaßnahme als unterste Grenze an. Da drunter ist ein wirtschaftlicher Praxisbetrieb selbst unter Ausnutzung sämtlicher vorhandener Wirtschaftlichkeits- und Effizienzreserven nicht mehr möglich. Wir fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der Krankenkassen auf, ein Mindest-Regelleistungsvolumen für alle Facharzt-Gruppen umgehend zum 1.4.2010 zu vereinbaren", betont Dr. Heinrich.
„Innerhalb der nächsten 9 Monate müssen die KBV und die Kassen dann die Mindest-Regelleistungsvolumen auf eine gesunde Basis stellen. Für die HNO-Ärzte wäre dann ein Mindest-RLV in der Größenordnung von rund 55 Euro richtig. Im Süden Deutschlands zahlt die AOK Bayern HNO-Ärzten in Netzen 65 Euro, während die Hausärzte in Bayern und Baden-Württemberg sogar Pauschalen von 80 Euro erhalten. „Nur eine solche Mindestvergütung schützt niedergelassene Kassenärzte davor, trotz voller Wartezimmer in Existenznot zu geraten, wie es zurzeit in etwa der Hälfte aller Bundesländer für HNO-Ärzte der Fall ist", fordert der Präsident des HNO-Berufsverbandes.