Grippe-Impfung schützt auch vor Entzündung der Nasennebenhöhlen und der Ohren

Influenza-Viren, die Erreger der Grippe, schädigen nicht nur die Atemwege, sondern können auch bakterielle Infekte der Nasennebenhöhlen und Ohren begünstigen. Daher reduziert eine Grippe-Impfung letztendlich auch das Risiko, an einer schmerzhaften Mittelohrentzündung oder Sinusitis zu erkranken. „Die durch die Influenza-Viren geschädigte Schleimhaut der Atemwege ist ein idealer Nährboden für Bakterien, die nun ungehindert eindringen können. Über die Nase können die Bakterien zum einen in die Nasennebenhöhlen gelangen und dort zu einer Entzündung führen. Zum anderen können sie aber auch über die Ohrtrompete, die den Nasen-Rachen-Raum und das Mittelohr verbindet, aufsteigen, sich vermehren und dort eine Entzündung auslösen. Aufgrund ihrer kürzeren Ohrtrompete sind Kinder besonders anfällig für eine Mittelohrentzündung", erklärt Dr. Jan Löhler vom Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte.

Druckempfindlichkeit der Kiefernebenhöhlen bzw. Stirnnebenhöhle sowie Schmerzen beim Vorbeugen sind erste Anzeichen für eine Nasennebenhöhlenentzündung. „Bei diesen Symptomen und auch generell bei Ohrenschmerzen sollten Betroffene einen HNO-Arzt aufsuchen", empfiehlt der niedergelassene HNO-Arzt aus Bad Bramstedt. Dieser verordnet bei Bedarf schmerzlindernde Mittel und beurteilt, ob eine antibiotische Behandlung notwendig ist. Aber besser ist es natürlich, es nicht so weit kommen zu lassen. „Während der kalten Jahreszeit nehmen die viral und bakteriell bedingten HNO-Erkrankungen zu. Daher ist es sinnvoll, alle Möglichkeiten der Prävention zu nutzen und das Immunsystem zu stärken", betont Dr. Löhler. „Eine ausgewogene Ernährung, viel trinken, regelmäßige Bewegung und ausreichender Schlaf sind jetzt besonders wichtig. Und auch die jährliche Grippe-Impfung gehört in dieses Vorsorgeprogramm. Die Impfung kann bei Hausärzten und auch beim HNO-Arzt durchgeführt werden", rät Dr. Löhler weiter.

Diese Pressemeldung des Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) ist zur Veröffentlichung (ohne Bild) freigegeben. Bitte weisen Sie bei Verwendung im Printbereich auf das Informationsportal des BVHNO, www.hno-aerzte-im-netz.de, hin. Bei Online-Veröffentlichung erbitten wir eine Verlinkung auf die Website.

Weitere News im News-Archiv