Gehörlose Menschen müssen Blut spenden dürfen

Gehörlose und blinde Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung von einer Blutspende ausgeschlossen werden. Derartige Vorfälle, wie aus der Uniklinik Essen geschildert, seien "sehr bedauerlich", erklärte NRW-Gesundheitsstaatssekretärin Marlies Bredehorst (Grüne) im Gesundheitsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Sie sehe aber kein gesetzliches Problem. Es gebe keine rechtliche Vorschrift, die Gehörlose oder Blinde von der Blutspende ausschließe. Je nach Klinik oder Blutspendedienst falle die Handhabung unterschiedlich aus. Wo es einen Ausschluss gebe, sei diese Praxis zu ändern, forderte Bredehorst. Bei Behinderten wie Nichtbehinderten entscheide letztlich der Arzt über eine Spende.

Laut Behindertenbeauftragten Norbert Killewald handelt es sich bei einem Ausschluss eindeutig um Diskriminierung. Das verstoße gegen Verfassung und UN-Behindertenrechtskonvention. Er gehe aber davon aus, dass sich das Problem kurzfristig beseitigen lasse, nachdem es bereits viel öffentliche Kritik an der Essener Klinik gebe. Diese schließt Gehörlose laut "Rheinischer Post" grundsätzlich von einer Blutspende aus, weil eine vollständige verlässliche Kommunikation nicht möglich sei und die Anwesenheit eines Gebärdendolmetschers ein vertrauliches Gespräch unmöglich mache. Quelle: dpa

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