In den letzten Wochen mussten sich erneut viele gesetzlich Krankenversicherte aufgrund von Arznei-Rabattverträgen auf neue Arzneimittel einstellen. Denn bei unterschiedlichen Präparaten mit demselben Wirkstoff müssen Apotheker das Mittel abgeben, für das die Kasse mit einem Hersteller per Arznei-Rabattvertrag einen Preisnachlass verabredet hat. Seit dem 1. April 2007 sind sie dazu verpflichtet. Bereits zu Beginn des Jahres traten bei vielen Kassen neue Rabattverträge in Kraft.
"Millionen Patienten müssen im Laufe der Jahre immer wieder umgestellt werden, wenn alte Rabattverträge auslaufen und neue in Kraft treten", erklärt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Gerade chronisch kranke und ältere Menschen, die Form und Farbe ihrer Tabletten genau kennen, seien bei neuen Präparaten oft verunsichert. "Absetzen sollten verunsicherte Patienten ihre Medikamente aber in keinem Fall auf eigene Faust", warnt Becker. Hier sollten Patienten das Gespräch mit ihrem Arzt oder Apotheker suchen. Bei der Techniker Krankenkasse mit ihren mehr als 8 Millionen Versicherten gelten Rabattverträge für mehr als 20 Wirkstoffe, darunter so weit verbreitete wie Acetylcystein (Hustenlöser) oder Budesonid (u.a. in Asthma-Medikamenten enthalten). Mehr als 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen kündigten zudem an, ihre rund 8 Millionen Versicherten aktuell mit neuen Rabatt-Arzneimitteln für mehr als 150 Wirkstoffe zu versorgen.
Die Rabattverträge bringen in vielen Fällen auch den Patienten Einsparungen. Nach DAV-Angaben sparen die Versicherten ab 1. Februar bei jedem dritten Rabatt-Arzneimittel Geld gegenüber ihrer Krankenkasse ein. Es gelten bei diesen Mitteln entweder Ermäßigungen oder Befreiungen von der Zuzahlung. Bei den anderen zwei Dritteln wird hingegen die volle Zuzahlung von mindestens fünf, höchstens zehn Euro fällig. Quelle: dpa