Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) arbeitet im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Entwicklung von Schnelltests zum Nachweis allergieauslösender Stoffe, so genannter Allergene, in Lebensmitteln.
Insbesondere für Erdnussallergiker und Menschen, die auf Fisch und Schalentiere reagieren, können schon Spuren der Allergene lebensbedrohlich sein. Daher müssen auch geringe Mengen Erdnüsse, Fisch und Schalentieren in verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet sein, wenn sie zur Rezeptur gehören. Dies gilt auch für alle anderen Zutaten, die Allergien auslösen können. Gelangen jedoch betriebsbedingt Spuren der Allergene unbeabsichtigt in ein Lebensmittel, so ist es bisher der Lebensmittelindustrie überlassen, ihre Produkte für Allergiker entsprechend zu beschriften. Eine gesetzliche Regelung existiert hier nicht. Vorsorglich kennzeichnet die Lebensmittelindustrie ihre Produkte mit Hinweisen wie „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten" oder „In unserem Betrieb wird auch Fisch verarbeitet", obwohl nicht gesichert ist, ob die Allergene im Produkt enthalten sind. Für Allergiker kann das eine erhebliche Einschränkung in der Produktauswahl bedeuten.
In dem Forschungsprojekt sollen bis 2012 Analysemethoden für die amtliche Lebensmittelüberwachung und die Lebensmittelindustrie gefunden werden, mit deren Hilfe sich innerhalb von Minuten geringste Spuren von Allergenen in Lebensmitteln nachweisen lassen. Ziel ist es, ein Verfahren zu entwickeln, bei dem Extrakte des zu untersuchenden Lebensmittels auf einen Teststreifen aufgebracht wird. Innerhalb von zehn Minuten soll dieser das Ergebnis anzeigen, ob ein Allergen enthalten ist und wenn ja welches. Ein Labor soll für den Schnelltest nicht von Nöten sein.
Die bisher bekannten Analysemethoden sind für die praktische Anwendung im Alltag zu teuer und zu zeitaufwendig.
Quelle: www.allum.de